Nachlassregelungen

Regelungen um die Erbschaft

Wenn zu Lebzeiten bezüglich des eigenen Nachlasses keine Verfügungen, z. B. in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags, dokumentiert wurden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Diese ist jedoch nicht immer im Sinne des Erblassers. Wer also die Gewissheit haben möchte, dass seine Vermögenswerte später wunschgemäß verteilt werden, kann mit der Erstellung eines Testaments auf Nummer Sicher gehen.

Wann ist ein Testament rechtsgültig?

Das Testament muss komplett eigenhändig geschrieben werden und als Unterschrift den vollen Namenszug enthalten sowie das Datum und den Ort, an dem es verfasst wurde. Der Verfasser muss zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments uneingeschränkt testierfähig sein. Um später Unklarheiten oder schlimmstenfalls Erbstreitigkeiten zu vermeiden, lohnt sich in vielen Fällen eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt.

Viele zuverlässige Informationen erhalten Sie auch als Erblasser oder Erbe im Internet unter www.erblotse.de

Bitte beachten

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass: Spuren im Internet verwalten

Bitte bedenken Sie, dass auch das digitale Leben eines verstorbenen Menschen geregelt werden muss, damit keine weiteren Zusatzbelastungen entstehen. Eine rechtzeitige Verwaltung bestehender Konten, Mitgliedschafen, Abonnements etc. ist unbedingt empfehlenswert.

Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen und vermitteln professionelle Dienstleister für die Regelung des digitalen Erbes.